Recht auf Vergessen

Löschen ist in diesem Fall widersinnig

Beantragt ein Gemeinderat das Löschen von persönlichen Daten aus Protokollen nach seinem Ausscheiden, so widerspricht das ziemlich allem: er hat sich freiwillig aufstellen lassen und wurde von den Bürger*innen gewählt. Er steht in der Öffentlichkeit. Er muss damit zurechtkommen, dass er Spuren hinterlässt.