Klage gegen Neubildung der Ausschüsse noch nicht entschieden

Der Heilbronner Gemeinderat hat entschieden, beratende und beschließende Ausschüsse sowie weitere kommunale Gremien nicht neu zu besetzen. Ausgangspunkt der Diskussion ist der Übertritt des Gemeinderats Alfred Dagenbach zur AfD. Er war bei der Kommunalwahl im Jahr 2019 als einziger Mandatsträger für die Wählervereinigung Pro Heilbronn in den Gemeinderat eingezogen. Im Anschluss an den Übertritt hatte die AfD eine Neubesetzung aller Ausschüsse und Gremien gefordert. Der Gemeinderat hatte dies im April des vergangenen Jahres mehrheitlich aber abgelehnt, daraufhin klagte die AfD vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung. Ein Urteil liegt bisher nicht vor.

Erreichen will die nun fünfköpfige Fraktion, dass Dagenbach in allen Ausschüssen und Gremien des Gemeinderats als stellvertretendes Mitglied zugewählt wird. In Heilbronn ginge es um neun beratende und beschließende Ausschüsse sowie vier Beiräte. Die Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften, in denen ebenfalls Gemeinderäte sitzen, sind laut Antrag nicht tangiert. Ein Zuwählen, also eine bloße Umbildung der Gremien, ist aber nach Auffassung der Stadtverwaltung und auch nach Ansicht von Kommunalrechtsexperten in dieser Form nicht möglich.

Eine bloße Umbildung lässt demnach die Gemeindeordnung in Paragraf 40 aber nicht zu. Gefordert ist dort eine vollständige Neubildung, sobald es Veränderungen gibt, beispielsweise etwa, weil es Verschiebungen in den Kräfteverhältnissen des Gemeinderats gibt. Das aber ist eine Kann- und keine Muss-Regelung. Das bedeutet, der Gemeinderat kann eine solche Neubildung der Ausschüsse beschließen, er ist aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Dabei handle es sich um eine Ermessensentscheidung des Gemeinderats, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Äußerste Grenze des Ermessens sei das Willkürverbot. In anderen Bundesländern existiert eine solche Pflicht zur Anpassung.

Grundsätzlich werden Ausschüsse nach jeder Kommunalwahl neu gebildet. Dies ist in Heilbronn im Juli und im September 2019, also wenige Monate nach der Wahl, im Wege der Einigung zwischen den Fraktionen erfolgt. Die Form der Einigung wird in der Gemeindeordnung auch als erste Variante vorgeschlagen. In den meisten Fällen berücksichtigen die Gemeinderäte die jeweiligen Kräfteverhältnisse in der Frage, wie viele Mitglieder die Fraktionen jeweils entsenden können. Kommt bei den beschließenden Ausschüssen keine Einigung zustande, werden die Mitglieder per Wahlvorschlag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Für beratende Ausschüsse gibt es in der Gemeindeordnung lediglich die Vorgabe, dass sie aus der Mitte des Gemeinderats gebildet werden. Wann die Angelegenheit vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden wird, ist noch nicht bekannt. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung sei derzeit nicht absehbar, so die Stadtverwaltung. Die Bearbeitung der Fälle erfolge grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge.

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