Videkonferenzen für Gemeinderäte brauchen gesetzliche Grundlage

Da hat sich ein Minister mal ordentlich verhoben. Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) wollte Ende März „im Vorbeigehen“ die Coronaverordnung seines Landes ergänzen. Darin sollten Videokonferenzen für Gemeinderäte und Kreistage samt Übertragung in einen Ratssaal für die Öffentlichkeit ermöglicht werden, damit sie handlungsfähig bleiben. Jetzt gibt es dazu doch einen Gesetzentwurf, der im Landtag beschlossen werden muss. Laut „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ hatten sich sogar einige von Strobls Kabinettsmitglieder beschwert und wollten die Ergänzung der Verordnung nicht einfach so mittragen.

Auch von Mehr Demokratie-Vorstandsmitglied Edgar Wunder hatte es im Vorfeld Kritik gegeben. Er stellte in Frage, ob die aktuell gültigen Hinweise des Innenministeriums zur Durchführung von Gemeinderats- und Kreistagssitzungen in Einklang mit der Gemeindeordnung stehen. Das Ministerium könne nicht per Verordnung etwas verfügen, was in der Gemeindeordnung gar nicht drin stehe, übte Wunder Kritik. Aus seiner Sicht trifft das auf Video- und Telefonkonferenzen zu. Inhaltlich sei das zwar sinnvoll, aber beschließen müsse so etwas der Landtag. „Ansonsten wäre das gesetzeswidrig“. Tatsächlich hat der Landtag mit Blick auf die Pandemie unter anderem beschlossen, dass von einer Naturkatastrophe auszugehen ist. An den Verordnungen war das Parlament nicht beteiligt.

Fasse der Landtag zur Frage von Gremiensitzungen keinen Beschluss, dass solche Konferenzen möglich seien, „hebeln wir die Demokratie aus“, betonte Wunder, selbst Gemeinderat der Linken in Edingen-Neckarhausen (Rhein-Neckar-Kreis). Aus der Gemeindeordnung sei ableitbar, dass Gemeinderäte persönlich anwesend sein müssten. Bisher sei auch völlig unstrittig gewesen, dass Telefon- und Videokonferenzen kein Mittel seien, um ordnungsgemäß zusammenzutreten, so Wunder.

Den Vorschlag des Ministeriums, die Konferenzen für die Öffentlichkeit in einen Ratssaal zu übertragen, hält er für „Quatsch“. Eine Übertragung im Internet halte er für viel sinnvoller. Datenschutzprobleme sieht er nicht. In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Anträge von Fraktionen abgelehnt, die sich für eine solche Übertragung stark gemacht hatten. Die Verwaltungen hatten auf Datenschutzprobleme und eine potenzielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten verwiesen. Wunder plädiert dafür, in der aktuellen Lage danach zu schauen, was die bestehende Gesetzeslage für Möglichkeiten eröffne. Sein Vorschlag lautet, eine zeitversetzte Übertragung durchzuführen oder die Sitzungen aufzuzeichnen und dann anschließend im Internet bereitzustellen. Für alle, die diese Möglichkeit nicht hätten, könne ein ausführliches Protokoll zum Nachlesen erstellt werden. „Wenn ich ein bisschen kreativ bin, komme ich da auf viele Ideen“.

Zu viel Kreativität beweisen allerdings seiner Ansicht nach aktuell die Kommunen, die „absichtlich“ Notfallsitzungen von Gemeinderäten mit mindestens drei Personen herbeiführen, um Beschlüsse fassen zu können. „Faktisch ist ein Gemeinderat dann nicht funktionsfähig, er kann auch nicht diskutieren.“ Das Mehr Demokratie-Vorstandsmitglied geht fest davon aus, dass nach der Pandemie die Diskussion geführt werden müsse, wie die Gemeindeordnung geändert werden könne, damit die kommunalpolitische Arbeit auch in solchen Krisensituationen auf einer rechtssicheren Basis stattfinden könne.

Genau diese Diskussion wird nun stattfinden, wenn auch nicht in der gebotenen Ausführlichkeit und in der inhaltlichen Tiefe, wie es geboten wäre, weil auch Landtagssitzungen eher im Hauruckverfahren durchgezogen werden aktuell. Vom Grundsatz begrüßt die FDP die Änderungen in der Sache als „ersten Schritt in die richtige Richtung“, betont FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, selbst Gemeinderat in Pforzheim. Gerade in dieser Krise müssten Gemeinderäte handlungsfähig bleiben. Deshalb werde man voraussichtlich das Gesetz mittragen, einzelne Punkte sehe man aber noch kritisch. Man werde deshalb auf die Korrekturen drängen. Kritik übt Rülke auch an der Vorgehensweise von Strobl, digitale Sitzungen lediglich per Verordnung durchzusetzen.

Grundlegende Eingriffe in das Kommunalrecht seien nur durch das Parlament zulässig, so der Liberale. „Entweder verkannte Herr Strobl elementare rechtliche Vorgaben oder aber er wollte ganz bewusst das Parlament nicht einbinden“. Beides sei für einen Innenminister „wahrlich kein Ruhmesblatt“, teilt Rülke mit. Noch plausibler scheint: im Moment scheinen Abläufe, demokratische Prozesse und Grundsätze sowas von egal zu sein, dass man es auch mal einfach versuchen konnte, das bloß über die Verordnung und nicht in Form eines Gesetzes zu regeln. Vielleicht merkt es ja keiner.

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